Wie steht ESSENTIAE zur neuen Allergenkennzeichnung?

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Seit einigen Monaten wird in relevanten Fachkreisen, insbesondere der Gastronomie, dem Lebensmittelhandel und der Ernährungsmedizin, kräftig über eine neue Verordnung diskutiert. Konkret handelt es sich dabei um die EU-Lebensmittelverordnung BGBl II 175/2014 , die ab 13.12.2014 gültig sein soll.

 

Sind in unverpackten Lebensmitteln ein oder mehrere der 14 allergenen Stoffe laut Anhang II enthalten, besteht gegenüber dem Endverbraucher Informationspflicht. Die Mitteilung kann auf Anfrage auch mündlich erfolgen, zB. im Falle eines Restaurantbesuches. Die informierende Person muss dabei über eine bestimmte Schulung verfügen.

 

 

Nun, so weit, so gut! Nachdem auch ich Kandidatin für Lebensmittelunverträglichkeiten bin, beschäftige ich mich irgendwie gerne mit dieser Thematik.

 

Vor meiner Ernährungsumstellung, habe ich bei Restaurantbesuchen und Feiern immer nachgefragt was, wo drin ist. Jetzt stellen Sie sich doch mal vor, das machen 10 Gäste! Der arme Koch wird irre und kommt nicht mehr zum kochen! Auf diese Weise wollte ich aber Unmengen von unverträglichen Stoffen und Verdauungsstörungen vermeiden. Meine konsequente und wirklich disziplinierte Lebensweise damals hatte zur Folge, dass ich JETZT ohne weiteres das eine oder andere Mal Speisen mit solchen Stoffen konsumieren kann ohne dass ich gleich alle Zustände bekomme.

 

 

Doch jeder reagiert anders. Die Reaktionen auf unverträgliche Stoffe und Allergene können von Hautausschlägen, über Magen- und Darmbeschwerden bis hin zu Atemnot reichen. Diese neue Verordnung ist im ersten Moment sicherlich mit einem Mehraufwand für all jene verbunden, die mit Lebensmitteln zu tun haben. Verpackt und Offen! Ich denke, dass auf lange Sicht sowohl Lebensmittelanbieter als auch Abnehmer von diesem Schritt profitieren werden. Warum? Leidet jemand an Lebensmittelunverträglichkeiten und –allergien bedeutet das eine Änderung der Essgewohnheiten. Bis diese in Fleisch und Blut übergegangen sind, kann das
schon mal dauern und als Aufwand empfunden werden. In den eigenen vier Wänden funktioniert das Umsetzten meist noch ganz gut. Unterwegs stellt die Ernährung wieder eine Herausforderung dar. Soll ich nun ein Risiko eingehen oder verzichten? In meinen Augen stellt diese Verordnung für den betroffenen Endverbraucher definitiv eine Erleichterung dar.

 

 

essentiae salzburg menüFür Gastronomiebetriebe und Lebensmittelhandel sieht die Lage anders aus. Auf den ersten Blick ist das Personal zu schulen und die Verpackung ist zu ändern. Damit sind Zeit und Kosten verbunden. Der Aufwand kann von ganz wenig bis enorm reichen. Stellen Sie sich nun folgende Situation vor: Ich habe Unverträglichkeiten und bin irre gern im Lokal xy. Leider vertrage ich die Speisen dort nicht, weil immer alle Saucen mit Rahm und Mehl usw. zubereitet werden. Deswegen gehe ich nicht so häufig hin. Mit der neuen Kennzeichnungspflicht weiß ich genau, in welchen Speisen jene Stoffe drin sind, die ich nicht vertrage. Problemlos kann ich auf andere Speisen ausweichen! Mir geht es gut und dem Wirten natürlich auch. Er sieht mich jetzt wieder häufiger ;-). Und ich vermute auch andere Menschen mit Unverträglichkeiten…